Hallo!
A hat eine Urkunde bezüglich der Erteilung einer Berufserlaubnis.
A möchte die gern in seinem Büro aufhängen.
A findet, die sieht durch und durch richtig fad aus, so dass man die auch nicht mit einem schönen Rahmen oder Passepartout präsentierbar machen könnte.
A möchte sie deshalb aufpeppen.A will sich der Einfachheit halber selbst eine schöne Schmuckurkunde erstellen, auf die der Inhalt der echten Urkunde eins zu eins übertragen wird. Lediglich die Unterschrift und der Stempel sollen durch ein Phantasiegebilde ersetzt, also nicht 'nachgemacht', werden. Schaut ja eh keiner so lang drauf.
Der Name der ausstellenden Institution kann auf der Schmuckurkunde weggelassen werden, so dass da nichts 'angemaßt' wird.Frage: darf A das?
Ich meine, A täuscht damit natürlich seinen Kunden vor, dass die Schmuckurkunde eine echte Urkunde wäre, aber das dürfte ja nicht der spingende Punkt sein, denke ich mir.Gruß
F.
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